BEVOR Sie uns per Telefon oder Mail kontaktieren:

Lesen Sie bitte die untenstehenden Informationen aufmerksam durch.
Falls Sie dann noch Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter.

Es ist uns ein Anliegen, günstige Standplätze mit guter Infrastruktur anbieten zu können.
Deshalb wollen wir den bürokratischen Aufwand so klein wie möglich halten.

Wir wünschen viel Spass und gute Geschäfte!

Daten für 2024

7. April / 5. Mai / 2. Juni / 4. August / 1. September / 29. September

Der Flohmarkt findet bei jeder Witterung statt.

Kurzinfos

Der Flohmarkt findet im Freien und bei jeder Witterung statt.

Sie mieten einen Platz ohne Zelt und Tische.

Das Fahrzeug wird direkt neben dem Verkaufsplatz parkiert.

Die Plätze werden nach Ankunft der Ausstellenden zugeteilt. Es können keine bestimmten Plätze reserviert werden.

Zeiten

Aufbau ab 8 Uhr
Zutritt für Besucher ab 10 Uhr
Abbau ab 15 Uhr

Standfläche

Es gibt zwei Standkategorien:

Fahrzeuge bis 5 Meter Länge: Standgrösse inklusive Parkplatz 5 x 5 Meter, das entspricht 2 Parkfeldern, CHF 65.-

Fahrzeuge bis 7 Meter Länge: Standgrösse inklusive Parkplatz 7,5 x 5 Meter, das entspricht 3 Parkfeldern, CHF 85.-

Die Fahrzeuge der Ausstellenden werden direkt auf der Standfläche parkiert und können bis zum Ende der Veranstaltung nicht weggefahren werden.

Pro Stand ist ein Fahrzeug gestattet. Aus Sicherheitsgründen ist auch das kurze Abladen mit einem zweiten Auto nicht erlaubt.

Wenn Sie mit einem Anhänger kommen, müssen Sie je nach Grösse zwei kleine Stände oder einen grossen Stand reservieren.

Reservation

Stände müssen im Voraus online reserviert, benutzen Sie das Anmeldeformular.

Überweisungsangaben:
IBAN CH87 0900 0000 4023 0705 0
Postfinance
Brocante Oesch GmbH
Grand-Rue 28
2732 Reconvilier
Bitte zusätzlich folgende Mitteilung anbringen:
Ort und Datum des Flohmarktes
Beispiel: Thun, 7. April

Weil die Post im Verlauf dieses Jahres keine Einzahlungsscheine mehr akzeptiert, müssen sämtliche Überweisungen online getätigt werden.

Nach Erhalt der Überweisung senden wir bis spätestens am Donnerstag vor dem Markt per Mail eine Zahlungsbestätigung mit Zutrittsberechtigung zu, die Sie ausdrucken und bei der Ankunft gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe Ihres Fahrzeuges deponieren. Es werden keine Rechnungen vor der Überweisung und Mahnungen verschickt. Nur bei rechtzeitiger Überweisung der Standgebühr ist Ihr Stand definitiv reserviert!

Falls Sie kurzfristig nicht teilnehmen können, werden Standgebühren nicht zurückerstattet. In diesem Fall können Sie Ihre Zutrittskarte an einen anderen Ausstellenden weitergeben und uns per Mail darüber informieren.

Sie dürfen am Sonntag auch spontan ohne Reservation erscheinen. Ein Platz ist allerdings nicht garantiert! Die Standgebühr erhöht sich in diesem Fall um CHF 10.-.

Teilnahme ohne Reservation

In der Saison 2024 ist eine Teilnahme auch ohne Reservation möglich.
Zuschlag bei Bezahlung vor Ort CHF 10.- (Nur Barzahlung)

Ablauf Aufbau

1. Am Flohmarkt reisen Sie am Morgen gut gelaunt zum Panorama-Center, wo Sie beim Zutritt auf das Areal ab 8 Uhr Ihre Reservation vorweisen.


2. Danach wird Ihnen ein Standplatz vom Flohmi-Team zugewiesen. Die Stände können nicht frei gewählt werden. Beachten Sie die Parkierungsanweisungen.


3. Wir bitten Sie, Ihren Stand bis 10 Uhr einzurichten.


4. Ab 15 Uhr - nicht vorher ! - beginnen Sie mit dem Abbau Ihres Standes. Bitte nehmen Sie alle Abfälle mit. Dank den breiten Gassen können Sie das Areal danach jederzeit mit dem Fahrzeug verlassen.


5. Melden Sie sich möglichst rasch wieder für den nächsten Markt an!

AGB / Aussteller-Reglement

Der Verkauf von Waffen unterliegt dem Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition.
 Der Verkauf von Getränken und Esswaren ist verboten.

Wenn Sie bis 9 Uhr nicht auf dem Areal erschienen sind, können wir über Ihren Stand verfügen. Die bezahlte Standgebühr erhalten Sie nicht zurückvergütet.

Haftung und Versicherung ist Sache des Ausstellers. Der Organisator lehnt während der gesamten Dauer der Veranstaltung ausdrücklich jegliche Haftung für Sach-, Personen- oder Diebstahlschäden ab.

Falls unvorhergesehene politische oder wirtschaftliche Ereignisse oder höhere Gewalt die Durchführung der Messe verunmöglichen, erwachsen aus diesen Umständen dem Aussteller gegenüber dem Organisator keine Schadenersatzansprüche.

Dieses Reglement ist Bestandteil der Vereinbarungen, die der Aussteller mit dem Organisator getroffen hat. Mit der Anmeldung akzeptiert der Aussteller dieses Reglement.

Bei nicht Einhalten des Reglements und den Anweisungen der Organisation kann der Veranstalter Ausstellende ohne Rückzahlung der Platzgebühr jederzeit vom Areal weisen. Muss für die Durchsetzung die Polizei aufgeboten werden, gehen diese Kosten zulasten des Ausstellenden.

Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, spontan Teilnehmenden einen Platz zu vermieten. Er kann solche ohne Gründe ablehnen.

Gerichtsstand ist Bern.